Sie haben ein Auto gekauft, konnten sich aber nur kurz daran erfreuen?

Häufig kommt es beim Autokauf zu typischen Problemen:

Bei einem Autokauf kommt es trotz scheinbar ausgefeilter Verträge häufig zu Schwierigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer.

Es liegt ein Sachmangel vor, und um seine Reparaturverpflichtung abzuwenden, wendet der Verkäufer ein, die gesetzliche Gewährleistung sei abgelaufen, es liege ein Verschleißteil vor, der Käufer habe den Defekt selbst verursacht oder die vertragliche Garantie erstrecke sich nicht auf das defekte Teil.

Wie kann hier ein Anwalt für Verkehrsrecht helfen?

Schon die Frage, wie lang die gesetzliche Gewährleistung läuft, ist nicht einfach zu beantworten:

Bei der Frage, ob eine vertragliche Garantie sich auf ein bestimmtes Teil erstreckt, versuchen die Händler häufig, zu täuschen. Wir helfen Ihnen, sich nicht hinters Licht führen zu lassen !

Wie ist es mit Unfallschäden?

Die Rechtsprechung hat sich immer wieder mit Unfallschäden befassen müssen. Diese muss der Verkäufer im Vertrag nennen. Unterlässt er dies, kommt ein Rücktritt vom Vertrag in Betracht: Sobald ein Fahrzeug einen Unfallschaden hat, lässt dieser Mangel sich nicht durch eine Reparatur beseitigen. Auch nach der Reparatur handelt es sich um ein Unfallfahrzeug !

Ähnlich verhält es sich, wenn die tatsächliche Kilometer-Leistung von der im Vertrag angegebenen erheblich abweicht – wenn also am Kilometerstand gedreht wurde.

Was ist, wenn der Verkäufer von dem Mangel selbst nichts wusste?

Der Verkäufer darf bestimmte Eigenschaften nicht zusichern, wenn er selbst keine sichere Kenntnis davon hat. Das heißt: Wenn er Unfallfreiheit zusichert, muss das Fahrzeug unfallfrei sein, sonst haftet er. Der Verkäufer ist ja nicht gezwungen, Unfallfreiheit zuzusichern.

Wann kann Ich den Kaufpreis mindern?

Hier stellt sich zunächst die Frage, ob Sie Garantie- oder Gewährleistungsansprüche geltend machen. Die Garantie richtet sich nach einem individuellen Vertrag, während die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Fall schreibt das Gesetz für die Gewährleistungsansprüche einen Katalog mit einer Reihenfolge vor (§ 434 BGB). Wie immer gilt: Es ist eine Frage des Einzelfalls.

Wie kann ein Rechtsanwalt konkret helfen?

Rechtsanwalt Löwenberg, Ihr Experte für Verkehrsrecht in Würzburg, berät Sie schnell und kompetent zu Ihrem Einzelfall:

Rechtsanwalt Löwenberg ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und vertritt sie natürlich auch vor Gericht:

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